Bundesministerin Aigner trifft den neuen Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes

 

Berlin. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat am Donnerstag (19.01.2012) in Berlin den neuen Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes zu einem Antrittsbesuch empfangen. Thomas Schröder war im Oktober 2011 an die Spitze der Organisation gewählt worden, die mehr als 800.000 Mitglieder hat. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen neue Gesetzesinitiativen auf Bundesebene und die Nutztierhaltung in der Landwirtschaft. „2012 ist ein besonderes Jahr für den Tierschutz in Deutschland“, erklärte Aigner am Rande des Treffens. Vor zehn Jahren war der Tierschutz als Staatsziel in die deutsche Verfassung aufgenommen worden. „Das war ein richtungsweisender Schritt“, so Aigner. In den kommenden Monaten stehen wichtige Weichenstellungen für mehr Tierschutz in Deutschland an. Neben dem aktuellen Gesetzentwurf des BMELV zur Eingrenzung der Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung sind weitere konkrete Maßnahmen für mehr Tierschutz in Vorbereitung. So soll das nationale Tierschutzrecht in entscheidenden Punkten verbessert werden. Auch auf europäischer Ebene setzt sich das Bundesverbraucherministerium für Verbesserungen ein. „Uns geht es darum, das hohe Niveau des Tierschutzes konsequent weiter zu entwickeln und weiter zu verbessern, zum Wohl der Tiere und im Sinne der Verbraucher und Landwirte“, erklärte Aigner. „Wir müssen uns da auch schwierigen Fragen und unbequemen Diskussionen stellen – hier ist der Deutsche Tierschutzbund für uns ein wichtiger Gesprächspartner, dessen Wort Gewicht hat“, so die Bundesministerin.

Thomas Schröder betonte, dass die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Grundsatz zu begrüßen sei, zugleich aber der Deutsche Tierschutzbund wie alle anderen Tierschutzorganisationen eine umfassendere Novellierung für notwendig erachte. „Wir sind dankbar für den Anstoß durch die Bundesministerin, die drängenden Tierschutzprobleme anzupacken. Das Staatsziel Tierschutz darf im zehnten Jahr nicht länger als Symbolwert verharren, es muss durchgreifende Konsequenzen im Gesetz haben. Nach Durchsicht der ersten Entwürfe für Änderungen im Tierschutzgesetz ist aber auch absehbar, dass noch viel zu tun ist“, sagte Schröder am Rande des Treffens. Der Präsident betonte, dass es jetzt neben den vielen Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und in der Heimtierhaltung unter anderem auch darum gehen müsse, die Tierheime zu stärken und im Besonderen alle Möglichkeiten für mehr Schutz für Tiere im Versuch auszuschöpfen, die die „EU-Versuchstierrichtlinie“ in der Umsetzung auf nationaler Ebene zulässt.

Thomas Schröder hatte Anfang Oktober 2011 den langjährigen Präsidenten Wolfgang Apel an der Spitze des Verbandes abgelöst. Vor seiner Wahl zum Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes war Schröder zunächst als Pressesprecher und seit 2004 als Bundesgeschäftsführer des Verbandes tätig. Apel war 1993 erstmals zum Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes gewählt worden. Bereits seit 1987 war er Mitglied der Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die Tierschutzkommission unterstützt das BMELV in Fragen des Tierschutzes und ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen anzuhören.

 

 
Seminarprogramm 2012
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tierfreunde,

als Anlage übersenden wir Ihnen unser Seminarprogramm 2012. Wir dürfen Sie bitten, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Die Seminarorte finden Sie bei der Beschreibung der Seminare. Nach vielen Jahren müssen wir die Gebühren für die Seminare leider anheben.
Für Mitglieder oder Mitgliedsvereine werden die Seminare weiterhin erheblich bezuschusst.

Nach wie vor verlangen die Veterinärämter in NRW für kleine Tierheime ohne entsprechendes Fachpersonal den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz. Wir bieten Ihnen in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW ein Seminar über den theoretischen Nachweis der o. a. Ausbildung an. Das Seminar endet mit einer Prüfung.

Das § 11-Seminar  bieten wir auf Wunsch einiger Veterinärämter auch für Nichtmitglieder an. Da der Landesverband die Seminare für seine Mitglieder bezuschusst, müssen Nichtmitglieder höhere Seminarbeiträge leisten.

Die Teilnahmemöglichkeit an den Seminaren ist begrenzt. Die Höchstteilnehmerzahl pro Seminar liegt - wenn nicht anders angegeben - bei 30 Personen. Mindestteilnehmerzahl sind 15 Personen.

Interessenten, die an einem der ausgewiesenen Seminare teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich, möglichst mit Anmeldeformular an den

Landestierschutzverband NRW e. V.
Vinckestr. 91
44623 Herne
Telefon u. AB 02323/911417
Fax 02323/1487992


zu senden.
Für die Teilnahme an den Seminaren wird, wenn nicht anders angekündigt, eine Seminargebühr von 45,00 € ("Sachkundenachweis" € 75,00), Nichtmitglieder 150,00 € (Sachkundenachweis 300,00 €) erhoben, die mit der Anmeldung fällig wird. Wir bitten Sie, die Gebühr auf unser Kto. 42600-432 bei der Postbank Essen (BLZ 360 100 43) mit Angabe des jeweiligen Seminartitels bzw. der Seminar-Nr. zu überweisen.

Weiterhin sollte der Name des Teilnehmers sowie des Tierschutzverein angegeben werden. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss zugesandt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir von Barzahlungen abzusehen.

Die Anmeldegebühr verfällt, wenn Sie sich nicht mindestens eine Woche vor dem Seminarbeginn abmelden. Bitte bedenken Sie, dass der für Sie reservierte Platz im Seminar nicht an andere interessierte Tierschützer weitergegeben werden kann, wenn Sie sich nicht abmelden. Wir gehen davon aus, dass Tierheimmitarbeiter ihre Anmeldung mit ihrem Vorstand abgestimmt haben.

In den Seminargebühren für Eintagesseminare ist ein Imbiss enthalten, für die Drei-Tage-Seminare jeweils ein Mittagessen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günther Oltrogge

Vizepräsident       

 

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